Infos und Formulare für Standbetreiber

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Hallo Aussteller und potenzielle Standbetreiber.
hier sind die Informationen und Formulare die Sie benötigen, um erfolgreich einen Verkaufsstand oder Aktionsfläche zu betreiben.
Gerade für Betreiber von Ständen mit verderblicher Ware hält uns das Amt natürlich besondere Auflagen vor.
Deswegen bitten wir Sie, im Falle, die wichtigen Merkblätter zur Hygiene herunterzuladen und zu studieren.

Wir vom Kietzer Sommer werden am Tag X überprüfen, ob Sie die Vorgaben eingehalten haben und falls dem so NICHT ist, werden wir sie auffordern den Stand nachzubessern oder zu räumen.

  • Wichtige Information!

    Standaufbau: 9:30–11:00 Uhr; eher nicht möglich! (Ständeaufstellung erst 9:30 abgeschlossen) Tische, Bänke und Stühle sowie Kabeltrommeln bzw. Verteiler sind mitzubringen. Für die Müllentsorgung (eigene Müllsäcke verwenden!) ist der Standbetreiber verantwortlich. Bieten Sie Lebensmittel an, beachten Sie strikt die Vorschriften des Hygiene-Merkblattes Seite 2. Für den Ausschank von Alkohol muss eine Gestattung sowie das Jugendschutzgesetz vorliegen. Die nötigen Formulare sind bei Herrn Uwira erhältlich und werden als Sammelantrag beim Ord- nungsamt eingereicht. Der Ausschank von Bier ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten.
    Diesen Antrag bis spätestens 31. Mai 2025 beim Cöpenicker e.V. (z. Hd. Jean-Luc Uwira), Flussbad Gartenstr.46-48, 12557 Berlin unterschrieben abzugeben bzw. zu faxen (65 88 00 93). Bei Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch unter 65 88 00 94 oder über flussbad@online.de.


    Wichtige Information zum Hygienemerkblatt!

    Erläuterung zum Hygiene–Merkblatt
    Bei der Abgabe von Lebensmitteln müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:

    • Die Platte des Standes muss mit einer abwaschbaren Folie abgedeckt werden. Bei der Herstellung von Waffeln oder Ähnlichem soll die Folie an der Vorderseite des Standes bis auf den Boden reichen, die Seitenflächen müssen mit Folie verhangen werden, damit kein Kunde den Stand betreten kann.
    • Der Fußboden muss mit einer abwischbaren Plane abgedeckt sein und nicht abgelaufenes Handdesinfektionsmittel muss am Stand vorhanden sein.
    • Es sollte nur Kuchen angeboten werden, der durchgebacken ist, keine Sahnetorten o.ä..
    • Der Stand muss mit fließend Warm- u. Kaltwasser und einer Doppelspüle in unmittelbarer
      Nähe ausgestattet sein. Es sollte nur Einweggeschirr verwendet werden.
    • Leicht verderbliche Lebensmittel insbesondere Waffelteig müssen ständig gekühlt werden.
    • Grills sind in den Stand zu integrieren oder müssen auf einer Plane stehen und z.B. mit
      einem Sonnenschirm überdacht werden.
    • Alle angebotenen Lebensmittel müssen mit Frischhaltefolie oder Kuchenhauben abgedeckt
      werden. (Spuckschutz)
    • Grundsätzlich sollten nur klinisch gesunde Menschen die Lebensmittel herstellen.
    • Auf den Verkauf von Milchgetränken oder Ähnlichem bitten wir zu verzichten.
    • Weiterhin sollten die Inhaltsstoffe der gefertigten Produkte angezeigt sein.
      Diese Erläuterung ist als Ergänzung zum Hygiene-Merkblatt anzusehen. Wir bitten Sie die Bestim- mungen einzuhalten, da negative Kontrollen des Gesundheitsamtes zu Standschließungen führen.
      Die Hygienevorschriften sowie die Stellungnahme im Anhang hat der Standbetreiber zur Kenntnis genommen und wird sie entsprechend den Vorgaben und Erläuterungen einhal- ten. Beanstandungen der Inspektoren führen unter Umständen zur Schließung des Standes. Der Ausschank von Alkohol ist mit dem Veranstalter abzusprechen und bei Einverständnis eine Gestattung des Ordnungsamtes vorzuweisen!
      Anfallender Müll wird selbsttätig entsorgt, anderenfalls zahlt der Standbetreiber die Rech- nung des Veranstalters für die notwendige Beräumung.
      Der Standbetreiber übernimmt die Haftung für Verunreinigungen und Schäden an den Ständen (Leihgabe) bzw. auf dem Pflaster (Straße/Gehweg).

      Er wird frühestens ab 9:30 Uhr mit der Einrichtung seines Standes beginnen und nicht vor 19:00 Uhr den Standbetrieb einstellen. Für den Abbau ist es aus polizeilichen Gründen nicht mehr gestattet mit dem PKW durch die Menschenmenge vor dem Bühnenbereich zu fahren.
      Ihm ist bewusst, dass er bei Nichteinhaltung der Angaben zum Angebot bzw. den oben beschriebenen Aktivitäten, vom Veranstalter des Standes verwiesen werden kann.

  • Dateien (Formulare) zum Herunterladen

    Falls das Formular nicht heruntergeladen, sondern im Browser angezeigt wird (das liegt am pdf plugin), einfach einen Rechtsklick auf das Dokument und "verknüpfte Datei herunterladen" (oder ähnliche Meldung) auswählen.

    Welches Formular
    Doc Format
    pdf

    Standanmeldung

    Allergene Merkblatt

    Hygiene Merkblatt

    Wenn Ihr Nahrungsmittel anbieten wollt, müsst Ihr Euch zwingend mit diesem Merkblatt beschäftigen!


    Stellungnahme zur jährlichen Hygieneinspektion
Anmeldeformular zum Online ausfüllen

Der Veranstalter weist darauf hin, dass genehmigte und bestätigte Standanmeldungen verbindlich sind!

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